Niemand startet auf OnlyFans, weil das Thema Steuern so spannend ist. Aber es ist genau das langweilige Thema, das dich tausende Euro kosten kann, wenn du es ignorierst – und völlig beherrschbar ist, wenn du es ab der ersten Auszahlung mitdenkst.

Das hier sind allgemeine Informationen, keine Steuerberatung. Regeln unterscheiden sich je nach Land und ändern sich häufig; für deinen Fall sprich mit einer Steuerberatung. Was folgt, ist das, was du dort fragen solltest – und was du in der Zwischenzeit tun kannst.

Die Regel, die überall gilt

OnlyFans-Einnahmen sind steuerpflichtige Einnahmen. Die Plattform zahlt brutto aus – es wird nichts einbehalten und niemand meldet etwas für dich. Aus Sicht des Finanzamts bist du selbstständig tätig.

Heißt: Was auf deinem Konto landet, ist nicht komplett dein Geld. Ein Teil gehört dem Finanzamt, und es wird ihn irgendwann einfordern.

Ab Tag eins zurücklegen

Eine gängige Faustregel unter Creatorinnen: 25–35 % jeder Auszahlung auf ein separates Konto legen und nicht anfassen. Der richtige Prozentsatz hängt von deinem Gesamteinkommen, deinem Status und deiner Krankenversicherung ab – aber irgendeine Reserve ist immer besser als keine.

Mach das am Auszahlungstag, automatisch, bevor sich das Geld nach deinem Geld anfühlt. Wer in Schwierigkeiten kommt, hat fast immer ein Jahr lang Bruttoeinnahmen ausgegeben.

Was in Deutschland typischerweise anfällt

  • Einkommensteuer auf deinen Gewinn (Einnahmen minus Betriebsausgaben), nicht auf den Umsatz.
  • Gewerbeanmeldung: Content-Erstellung dieser Art wird in der Praxis meist als gewerblich eingeordnet, seltener als freiberuflich. Das Gewerbeamt und dein Finanzamt entscheiden – frag das früh, es beeinflusst Anmeldung und Gewerbesteuer.
  • Umsatzsteuer: Hier wird es technisch, weil die Plattform im Ausland sitzt. Leistungen an ein ausländisches Unternehmen und die Zahlungen von dort lösen besondere Regeln aus (Reverse-Charge, ggf. USt-IdNr., Meldungen). Genau der Punkt, an dem Beratung Geld spart statt kostet.
  • Krankenversicherung: Ob nebenberuflich oder hauptberuflich selbstständig, macht bei gesetzlicher Versicherung einen großen Unterschied in den Beiträgen. Vorher klären.

Kleinunternehmerregelung

Seit 2025 gelten höhere Grenzen: Wer im Vorjahr höchstens 25.000 € Umsatz hatte und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 € bleibt, kann die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen und muss keine Umsatzsteuer ausweisen. Prüfe die aktuellen Werte, bevor du planst – und beachte: Ein Verzicht auf die Regelung bindet dich mehrere Jahre.

Wichtig: Kleinunternehmer heißt nur „keine Umsatzsteuer". Einkommensteuer und Anmeldepflichten bleiben.

Österreich und Schweiz

In Österreich gibt es eine ähnliche Kleinunternehmergrenze plus SVS-Pflichtversicherung ab bestimmten Einkommen; in der Schweiz greift die Mehrwertsteuerpflicht erst ab einem deutlich höheren Jahresumsatz, dafür sind AHV-Beiträge relevant. Auch hier: einmal fachlich abklären, nicht schätzen.

Anmeldung: in der Regel ja

Sobald du regelmäßig verdienst, ist eine Anmeldung fällig – Gewerbeanmeldung und der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt. Erst damit kannst du Ausgaben ordentlich absetzen.

Die Tätigkeit beschreibst du sachlich und allgemein, etwa „Erstellung digitaler Inhalte" oder „Online-Medien". Du musst deine Nische nicht öffentlich machen, und Mitarbeitende von Finanzamt und Behörden unterliegen dem Steuergeheimnis.

Was du meist absetzen kannst

  • Plattformprovision und Agenturanteil
  • Wäsche, Outfits, Requisiten, die ausschließlich für Content genutzt werden
  • Kamera, Handy, Licht, Stativ (teilweise über Jahre verteilt)
  • Bearbeitungssoftware, Tools, Abos
  • Anteil von Internet- und Handyrechnung
  • Anteil von Miete/Nebenkosten bei einem separaten Arbeits- bzw. Shootingraum (strenge Regeln)
  • Fahrten zu Shootings, Fotografin, Hair & Make-up für Shootings
  • Kosten der Steuerberatung

Belege sammeln und ein einfaches Verzeichnis führen. „Ungefähr 200 €, glaube ich" ist keine Betriebsausgabe – eine Rechnung ist eine.

Dokumentation: 20 Minuten im Monat

  • Separates Konto für Einnahmen und Ausgaben.
  • Monatliche Plattform-Abrechnungen herunterladen – das ist dein Einnahmenachweis.
  • Eine Tabelle: Datum, Bruttoauszahlung, Plattformgebühr, Netto, Ausgaben, Belegnummer.
  • Aufbewahrungsfristen beachten (in Deutschland in der Regel mehrere Jahre).

Zwanzig Minuten im Monat – und die Steuerberatung wird günstig statt teuer.

Was passiert, wenn du nichts erklärst

Nicht erklärte Einnahmen tauchen später auf: über Kontobewegungen, Zahlungsdienstleister, Meldungen oder eine Prüfung. Dann kommen Steuernachzahlung, Zinsen und ggf. Strafen für mehrere Jahre auf einmal. Von selbst zu korrigieren ist fast immer günstiger, als gefunden zu werden – und dafür gibt es klar geregelte Wege.

Das ist keine Panikmache, sondern der häufigste teure Fehler in dieser Branche.

Fünf Fehler, die du vermeiden kannst

  1. 100 % der Auszahlungen ausgeben und dann vor einer Rechnung stehen, die du nicht bedienen kannst.
  2. Privat- und Geschäftsgeld auf einem Konto mischen.
  3. Vergessen, dass im zweiten Jahr oft die Nachzahlung fürs Vorjahr und Vorauszahlungen fürs laufende Jahr gleichzeitig kommen.
  4. Glauben, eine ausländische Plattform, Krypto oder ein Künstlername machen Einnahmen unsichtbar. Tun sie nicht.
  5. Das erste Steuerjahr allein machen, um die Beratung zu sparen – die Beratung ist meist deutlich billiger als die Fehler.

Wo wir helfen (und wo nicht)

Wir sind eine Agentur, keine Steuerberatung, und tun auch nicht so. Was wir unseren Creatorinnen geben, sind saubere Monatszahlen – Bruttoumsatz, Plattformgebühren, Agenturanteil, Netto an dich – damit deine Steuerberatung alles an einem Ort hat, plus ein Einkommen, das planbar genug ist, um damit zu rechnen. Wenn du aktuell schätzen musst, was du letzten Monat verdient hast, ist das das eigentliche Problem: siehe OnlyFans hauptberuflich machen und was Anfängerinnen wirklich verdienen.

Bewirb dich bei Pony Agency, wenn du die Einkommensseite professionell aufgestellt haben willst – und hol dir für die Steuerseite bitte eine Steuerberatung.

FAQ

Muss ich OnlyFans-Einnahmen versteuern?

Ja. Einnahmen aus OnlyFans sind steuerpflichtig – egal, ob Haupt- oder Nebeneinkommen und unabhängig davon, ob dir die Plattform Unterlagen schickt.

Wie viel sollte ich zurücklegen?

Gängige Faustregel: 25–35 % jeder Auszahlung auf ein separates Konto. Der echte Satz hängt von Gesamteinkommen, Versicherung und Betriebsausgaben ab – lass ihn dir ausrechnen.

Muss ich ein Gewerbe anmelden?

In der Regel ja, sobald du regelmäßig verdienst. Ob gewerblich oder freiberuflich, entscheidet die Einordnung deiner Tätigkeit – kläre das vorab, es hat Folgen für Gewerbesteuer und Anmeldung.

Was steht in meinen Unterlagen, wenn Verwandte sie sehen?

Deine Tätigkeit wird sachlich beschrieben, etwa „Erstellung digitaler Inhalte". Behörden unterliegen dem Steuergeheimnis. Wer bei dir zu Hause Post öffnet, ist ein anderes Thema – ein separates Postfach kann sinnvoll sein.

Was ist mit Familienversicherung oder BAföG?

Selbstständige Einnahmen können Familienversicherung, BAföG oder Sozialleistungen beeinflussen, sobald Grenzen überschritten werden. Das ist genau die Frage, für die eine bezahlte Beratungsstunde sich lohnt.

Ich verdiene seit Monaten und habe nichts angegeben – was jetzt?

Jetzt mit einer Steuerberatung sprechen, nicht später. Nachträglich zu korrigieren ist ein normaler Vorgang und fast immer günstiger, als geprüft zu werden.


Steuern sind nicht der schlimme Teil dieses Business – Überraschungssteuern sind es. Leg von jeder Auszahlung etwas zurück, dokumentiere einfach, melde dich richtig an und hol dir eine Fachperson. Danach zurück zur Arbeit, die verdient: hier starten oder bei Pony Agency bewerben.